Geschichte der Constaffel

Seit 1218 reichsfrei, d.h. dem deutschen Kaiser direkt untertan, wurde Zürich anfänglich von der Äbtissin des Fraumünsters und dem Reichsvogt regiert. Daneben bildete sich in der Mitte des 13. Jahrhunderts ein Rat aus Adligen und reichen Kaufleuten. Die Handwerker, die zunehmend am wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt beteiligt waren, besassen zu Beginn des 14. Jahrhunderts noch keine politischen Rechte, weshalb sie sich mehr und mehr gegen dieses System aufzulehnen begannen. 1336 nützte deshalb Ritter Rudolf Brun geschickt Spannungen in der adligen und kaufmännischen Führungsschicht aus und stürzte mit Hilfe der Handwerker den alten Rat.

Mit dem Ersten Geschworenen Brief führte Rudolf Brun eine neue Verfassung, die so genannte Zunftverfassung ein, mit der er die Handwerker und gewerblichen Berufe in 13 Zünfte organisierte und an der Macht beteiligte. Ritter, Edelleute, Rentner, Kaufleute, Tuchhändler, Geldwechsler, Goldschmiede und Salzleute, also den eigenen Stand und Reste des einstigen Meliorats (Oberschicht) fasste er in der Constaffel zusammen.

So waren der Constaffel das Führen des Stadtbanners, das Stellen des auf Lebzeiten zu wählenden Bürgermeisters und ausserdem 13 der insgesamt 26 Ratssitze vorbehalten, während sich die andere Ratshälfte aus den 13 von den Zünften gewählten Zunftmeistern konstituierte.

Der Begriff Constaffel leitet sich vom lateinischen comes stabuli ab, was etwa mit Stallmeister zu übersetzen ist. So benannte man vom 14./15. Jahrhundert an in Frankreich und England zuerst den Inhaber des königlichen Haushofmeisteramtes und später den obersten Heerführer in Kriegszeiten Connétable oder Constable. Als Constaffel wurde aber auch die Bewohnerschaft einer Burg, einer Stadt oder eines Stadtquartiers bezeichnet.

Es spricht viel dafür, dass es sich bei der Constaffel von 1336 um einen eher losen Personenverband handelte, der sich aus verschiedenen Kerngruppen in Form von Trinkstuben zusammensetzte.

Constaffel wie Zünfte hatten neben ihrer berufsständischen und gesellschaftlichen Funktion auch eine soziale. So oblagen ihnen die Fürsorge für ihre Mitglieder und das Beerdigungswesen. In dem als Constaffelbrief bekannten Ratsbeschluss vom 6. Dezember 1490 wurde bestimmt, dass Leute, die in keiner Zunft untergebracht werden konnten, Constaffel heissen und seyn sollen. So wurden der Constaffel neben Hintersässen (nicht-verbürgerte Niedergelassene) auch gering angesehene und arme Leute wie beispielsweise Kesselflicker, Wöscherinnen, eine Hackbrettin und der Scharfrichter zugeteilt. Dieser Zusammenschluss von Personen so unterschiedlicher Schichten lässt sich durch den Umstand erklären, dass die Constaffel 1417 eine gemeinnützige und karitative Institution im Sinne einer spätmittelalterlichen Bruderschaft gebildet hatte, die so genannte Gemeine Constaffel, die über eine eigene Kasse verfügte, welche auch nach der Auflösung dieser Bruderschaft zur Zeit der Reformation noch bis 1798 im Constaffelgut verblieb.

Mit dem Vierten Geschworenen Brief von 1489 wurde auch in der Constaffel für die zu delegierenden Räte das Wahlrecht eingeführt. Allerdings konnte die Constaffel fortan nur mehr vier Constaffelherren und zwei Constaffelräte pro Jahr in den kleinen Rat schicken (anstatt wie früher 24), während von den übrigen achtzehn Ratssitzen, auf welche die Constaffel ursprünglich Anrecht hatte, zwölf als Zunftratsherrensitze an die Zünfte vergeben wurden und sechs als Ratsherren von freier Wahl von Constafflern wie von Zünftern besetzt werden konnten.

In der Reformation verlor die Constaffel eine Reihe Adliger und Mitglieder angesehener Familien, die, beim alten Glauben verharrend, sich aus Zürich zurückzogen. Die Constaffel konsolidierte sich aber wieder, indem sie einflussreiche Persönlichkeiten aus den Zünften rekrutierte. Diese bildeten die so genannte Bürgerliche Constaffel, da sie Stubenhitzen (Beitrag an die Heizungskosten) zu leisten hatten und nicht die volle Teilhaberschaft am Haus zum Rüden erhielten. Das Haus war nämlich vom Rat 1679 der einstigen Trinkstubengesellschaft zum Rüden, die sich mittlerweile als Adelige Gesellschaft (Stübli) bezeichnete, zuerkannt worden. Die Adelige Gesellschaft schloss sich um diese Zeit gegenüber Neumitgliedern ab.

In der Zeit von 1336 bis 1798 stellte die Constaffel 22 der insgesamt 68 Bürgermeister. Im Zuge der Französischen Revolution wurde 1798 in Zürich das Zunftregime abgeschafft. Constaffel und Zünfte erlebten indes 1803 mit der Einführung der Mediationsakte noch einmal eine Art Auferstehung als politische Wahlkreise. 1838 wurden Wahlzünfte auf kantonaler Ebene und 1866 auch auf kommunal städtischer abgeschafft. Damit verloren Constaffel und Zünfte endgültig ihre politische Bedeutung. 1868 verkaufte die Adelige Gesellschaft das Haus zum Rüden an die Stadt und löste sich 1878 auf. Hingegen hatte sich aus der Mitte der amtlichen Wahlzunft zur Constaffel bereits um 1820 ein lockerer, festfreudiger und trinkfester Mitgliederkreis gebildet, der sich um 1841 zur Zunftgesellschaft formierte und Statuten gab, den so genannten Sechseläutenfonds. Daraus entwickelte sich die heute bestehende Gesellschaft zur Constaffel, die in ihrer neuen Rechtsform als Verein 1899 konstituiert wurde. Ihr gelang es 1936 das Haus zum Rüden von der Stadt zu erwerben, womit sie an ihren alten angestammten Ort zurückkehrte.

Literatur
Eine umfassende politische, sozial- und kulturgeschichtliche Darstellung der Geschichte der Constaffel findet sich in Martin Illi, Geschichte der Constaffel, von Bürgermeister Rudolf Brun bis ins 20. Jahrhundert, Zürich 2003 (NZZ Buchverlag). Die wichtigsten Quellen zu den Anfängen resümiert nach wie vor gültig Anton Largiadèr, Bürgermeister Rudolf Brun und die Zürcher Revolution von 1336, Zürich 1936 (Gebr. Leemann & Co.).

Wappen

Constaffelherren seit 1803